Rechtsprechung
   BVerfG, 17.12.1986 - 2 BvR 2032/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2339
BVerfG, 17.12.1986 - 2 BvR 2032/83 (https://dejure.org/1986,2339)
BVerfG, Entscheidung vom 17.12.1986 - 2 BvR 2032/83 (https://dejure.org/1986,2339)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Dezember 1986 - 2 BvR 2032/83 (https://dejure.org/1986,2339)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,2339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylverfahren - Berufungsausschluß - Nachfluchtgrund - Exilpolitische Betätigung

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 314
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • VGH Hessen, 25.02.1991 - 12 UE 2106/87

    Zur Anerkennung eines türkischen Asylberechtigten wegen der Betätigung für die

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht gerade für die hier erhebliche Fallgruppe einer exilpolitischen Betätigung grundsätzlich entschieden, daß derartige Nachfluchttatbestände dann nicht zur Asylanerkennung führen können, wenn sie sich nicht als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigen festen Überzeugung darstellen (BVerfG, 26.11.1986 -- 2 BvR 1058/85 --, BVerfGE 74, 51 = EZAR 200 Nr. 18; BVerfG (Kammer), 17.12.1986 -- 2 BvR 2032/83 --, NVwZ 1987, 314 = InfAuslR 1987, 89), und das Bundesverwaltungsgericht ist dem unter Hinweis auf die seiner Ansicht nach insoweit bestehende Bindungswirkung gemäß § 31 BVerfGG unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung gefolgt (BVerwG, 19.05.1987 -- 9 C 184.86 --, a.a.O.; BVerwG, 06.12.1988 -- 9 C 91.87 --, EZAR 630 Nr. 27).
  • VGH Hessen, 05.11.1990 - 12 UE 1124/89

    Zur Frage der politischen Gruppenverfolgung der Jeziden in der Türkei

    Derartige Nachfluchttatbestände können nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - der das Bundesverwaltungsgericht unter Hinweis auf die seiner Ansicht nach insoweit bestehende Bindungswirkung gemäß § 31 BVerfGG unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung gefolgt ist (BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86 -, BVerwGE 77, 258 = EZAR 200 Nr. 19, 20.10.1987 - 9 C 147.86 -) - gerade bei der Fallgruppe der exilpolitischen Betätigung dann nicht zur Asylanerkennung führen, wenn diese sich nicht als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellte (BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51 = EZAR 200 Nr. 18; BVerfG-Kammer, 17.12.1986 -2 BvR 2032/83 -, NVwZ 1987, 314 = InfAuslR 1987, 89).
  • VGH Hessen, 19.06.1991 - 12 UE 2596/84

    Asylrecht: politische Verfolgung - Anti-Terror-Gesetz in der Türkei

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht gerade für die hier erhebliche Fallgruppe einer exilpolitischen Betätigung grundsätzlich entschieden, daß derartige Nachfluchttatbestände dann nicht zur Asylanerkennung führen können, wenn sie sich nicht als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigen festen Überzeugung darstellen (BVerfG, 26.11.1986 -- 2 BvR 1058/85 --, BVerfGE 74, 51 = EZAR 200 Nr. 18; BVerfG (Kammer), 17.12.1986 -- 2 BvR 2032/83 --, NVwZ 1987, 314 = InfAuslR 1987, 89), und das Bundesverwaltungsgericht ist dem unter Hinweis auf die seiner Ansicht nach insoweit bestehende Bindungswirkung gemäß § 31 BVerfGG unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung gefolgt (BVerwG, 19.05.1987 -- 9 C 184.86 --, a.a.O.; BVerwG, 06.12.1988 -- 9 C 91.87 --, EZAR 630 Nr. 27).
  • VGH Hessen, 18.03.1991 - 12 OE 166/82

    Asylanspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit -

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht gerade für die hier erhebliche Fallgruppe einer exilpolitischen Betätigung grundsätzlich entschieden, daß derartige Nachfluchttatbestände dann nicht zur Asylanerkennung führen können, wenn sie sich nicht als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigen festen Überzeugung darstellen (BVerfG, 26.11.1986 -- 2 BvR 1058/85 --, BVerfGE 74, 51 = EZAR 200 Nr. 18; BVerfG (Kammer), 17.12.1986 -- 2 BvR 2032/83 --, NVwZ 1987, 314 = InfAuslR 1987, 89), und das Bundesverwaltungsgericht ist dem unter Hinweis auf die seiner Ansicht nach insoweit bestehende Bindungswirkung gemäß § 31 BVerfGG unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung gefolgt (BVerwG, 19.05.1987 -- 9 C 184.86 --, a.a.O.; BVerwG, 06.12.1988 -- 9 C 91.87 --, EZAR 630 Nr. 27).
  • VGH Hessen, 06.07.1992 - 12 UE 702/87

    Zur Situation der Kurden in der Türkei

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht gerade für die hier erhebliche Fallgruppe einer exilpolitischen Betätigung grundsätzlich entschieden, daß derartige Nachfluchttatbestände dann nicht zur Asylanerkennung führen können, wenn sie sich nicht als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen (BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51 = EZAR 200 Nr. 18; BVerfG (Kammer), 17.12.1986 - 2 BvR 2032/83 -, NVwZ 1987, 314 = InfAuslR 1987, 89), und das Bundesverwaltungsgericht ist dem unter Hinweis auf die seiner Ansicht nach insoweit bestehende Bindungswirkung gemäß § 31 BVerfGG unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung gefolgt (BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86 -, a.a.O.; BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 91.87 -, EZAR 630 Nr. 27).
  • VGH Hessen, 13.01.1992 - 12 UE 161/87

    Asylantrag eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit

    Kann sich der Kläger danach nicht auf eine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit im Rückkehrfall bestehende Verfolgungsgefahr berufen, kann dahinstehen, ob es sich bei der exilpolitischen Betätigung des unverfolgt ausgereisten Klägers um einen beachtlichen Nachfluchtgrund gehandelt hätte (vgl. hierzu BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51 = EZAR 200 Nr. 18; BVerfG -Kammer-, 17.12.1986 - 2 BvR 2032/83 -, NVwZ 1987, 314 = InfAuslR 1987, 89; Hess. VGH, 19.06.1991 - 12 UE 2569/84 - m.w.N.).
  • VGH Hessen, 09.12.1991 - 12 UE 298/87

    Asylrecht: Strafverfolgung nach dem türkischen Gesetz über die Bekämpfung von

    Kann sich der Kläger danach gegenwärtig nicht auf eine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit im Rückkehrfall bestehende Verfolgungsgefahr berufen, kann dahinstehen, ob es sich bei der exilpolitischen Betätigung des unverfolgt ausgereisten Klägers um einen beachtlichen Nachfluchtgrund gehandelt hätte (vgl. hierzu BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51 = EZAR 200 Nr. 18; BVerfG -Kammer-, 17.12.1986 - 2 BvR 2032/83 -, NVwZ 1987, 314 = InfAuslR 1987, 89).
  • VGH Hessen, 09.03.1992 - 12 UE 3369/86

    Kurden in der Türkei - exilpolitische Betätigung - Änderung der türkischen

    Kann sich der Kläger danach nicht auf eine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit im Rückkehrfall bestehende Verfolgungsgefahr berufen, kann dahinstehen, ob es sich bei der exilpolitischen Betätigung des unverfolgt ausgereisten Klägers um einen beachtlichen Nachfluchtgrund gehandelt hätte (vgl. hierzu BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51 = EZAR 200 Nr. 18; BVerfG -Kammer-, 17.12.1986 - 2 BvR 2032/83 -, NVwZ 1987, 314 = InfAuslR 1987, 89; Hess. VGH, 19.06.1991 - 12 UE 2569/84 - m.w.N.).
  • VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TH 2452/87

    Zur Frage der offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylbewerbers bei

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (B. v. 26.11.1986, BVerfGE 72, 51 = NVwZ 1987, 311 = DVBl. 1987, 130 = EZAR 200 Nr. 18, u. B. v. 17.12.1986, NVwZ 1987, 314 = InfAuslR 1987, 89) entsprechende Grundsätze gerade für die - hier vorliegende - Fallgruppe einer exilpolitischen Betätigung entwickelt, und das Bundesverwaltungsgericht ist dem unter Hinweis auf die seiner Ansicht nach insoweit bestehende Bindungswirkung gemäß § 31 BVerfGG unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung gefolgt (U. v. 19.05.1987, NVwZ 1987, 895 = DVBl. 1987, 1115 = DÖV 1987, 969 = EZAR 200 Nr. 19).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 9 B 381.87

    Abweichung einer Entscheidung von einem Beschluss einer der Kammern des

    Ob in einem solchen Fall die Zulassung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO in Betracht kommt und ob das gegebenenfalls auch dann anzunehmen wäre, wenn - wie im vorliegenden Fall - eine Abweichung allein von einem Beschluß einer der Kammern des Bundesverfassungsgerichts (hier: Beschluß der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1986 - 2 BvR 2032/83 -) gerügt wird, kann offenbleiben.
  • VG Ansbach, 15.05.2007 - AN 19 K 06.30731

    Irak, Jesiden, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche

  • VG Ansbach, 07.11.2006 - AN 19 K 06.30678

    Irak, Jesiden, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, mittelbare Verfolgung,

  • VG Karlsruhe, 13.03.1991 - A 7 K 21354/90

    Anfechtungsklage gegen eine Abschiebungsandrohung durch eine Ausländerbehörde;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht